Maßnahmen außerhalb des Stadtgebietes, wenn sie nicht hauptsächlich für Siegener Einwohner gedacht ist (Ausflüge mit Siegenern sind förderfähig, Grillen in Wilnsdorf und Siegener dürfen AUCH kommen ist nicht förderfähig)
• Maßnahmen, die im Vorjahr bereits begonnen haben oder zu denen bereits vor der Sitzung des Begleitausschusses Verpflichtungen eingegangen wurden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn)
• Maßnahmen, die erst im nächsten Jahr stattfinden sollen.
• Maßnahmen, die agitatorische Ziele verfolgen (d. h. politischen Einfluss nehmen wollen oder Werbung für eine bestimmte Politik machen)
• Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik, dienen
• Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes gehören
• Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DJFW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DJPW) gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können
• Aufwendungen für alkoholische Getränke (Ausnahmen nur nach schriftlicher Genehmigung, z. B. Bewirtungskosten für Referenten, Künstler und Begleitung)