Ein Testament gibt Ihnen Gestaltungsfreiheit und damit die Möglichkeit, Ihren letzten Willen nach Ihren persönlichen Wünschen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben festzulegen. Sie treffen die Entscheidung darüber, was mit Ihrem Vermögen geschieht.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, mit Testament können Sie aber eine liebgewonnene Person besonders bedenken oder eine gemeinnützige Organisation und deren Projekte mit einem Teil Ihres Nachlasses gezielt unterstützen.
Gerade wenn Sie alleinstehend und kinderlos sind, gibt es in der Ausgestaltung des Testaments keine Beschränkungen. Ansonsten muss der vom Gesetzgeber festgelegte Pflichtteil berücksichtigt werden, der verhindert, dass nahe Verwandte vom Erbe ausgeschlossen werden.
Bei der Verfassung Ihres Testaments gibt es zwei Möglichkeiten – entweder persönlich, datiert und unterschrieben oder notariell beglaubigt.