„Demokratie leben!"

Caritas Familienzentrum
St. Cäcilia

Im Pfarrfeld 2
57250 Netphen
Telefon: 02737 2182666
E-Mail: kita.irmgarteichen[at]caritas-siegen.de

Ansprechpartnerin

Michaela Büdenbender
Einrichtungsleitung

Tel: 02737 2182666

Öffnungszeiten

Montag – Freitag 7:00 Uhr – 16:00 Uhr

Aktuelles / Termine

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Unser Team

Lisa Bieker

Projektkoordinatorin

Tel. 0271/23602 38
E-Mail: l.bieker@caritas-siegen.de

Rikka Lesch

Jugendfonds (Antragstellung)

Tel. 0271/4042113
E-Mail: r.lesch@siegen.de

Terminvereinbarung

Haben Sie Fragen zur Antragsstellung? Wir beraten Sie in einem persönlichen Gespräch vor Ort oder am Telefon. Bitte melden Sie sich dazu vorab per E-Mail oder telefonisch an. In einem Termin vor Ort hilft Ihnen Lisa Bieker beispielsweise bei

  • der Ideenentwicklung: von Ihrer Projektidee zu einem konkreten Projektentwurf,
  • der Antragstellung: vom Projektentwurf zum Antrag und 
  • der Begleitung: vom genehmigten Antrag zur Umsetzung.

Bitte melden Sie sich telefonisch unter 0271/23602 38 oder per E-Mail an l.bieker@caritas-siegen.de an. 

Caritasverband Siegen-Wittgenstein
Häutebachweg 5
57072 Siegen

Der Animationsfilm der Berliner Partnerschaften für Demokratie erklärt lebendig und anschaulich, was die Partnerschaften sind, welche gemeinsamen Ziele sie haben und wie diese umgesetzt werden. Er entstand in Kooperation mit dem Landes-Demokratiezentrum Berlin im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Produziert wurde der Film durch das internationale Kollektiv Alternative Fictions.

Das Bundesprogramm

Seit 2015 fördert das BMFSFJ mit „Demokratie leben!“ Projekte zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. Demokratie wird auf kommunaler Ebene, auf Landes- und auf Bundesebene gestaltet. Jeden Tag. Daher unterstützt das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ innovative Projekte und langfristiges Engagement auf allen drei Ebenen, insbesondere aber konkret vor Ort.

Konkret verfolgt das Bundesprogramm drei Ziele:

„Demokratie leben!“ stärkt das Verständnis für Demokratie, die demokratische Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. In den geförderten Projekten geht es um grundlegende Prinzipien wie Gleichwertigkeit, Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Menschenrechte und gesellschaftliche Teilhabe an politischen Prozessen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden dabei unterstützt, ihre Teilhabe- und Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen.

„Demokratie leben!“ erarbeitet Lösungen, um allen Menschen in Deutschland unabhängig u. a. von ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung ein diskriminierungsfreies und friedliches Leben zu ermöglichen. Die geförderten Projekte unterstützen die Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt. Ziel ist es, dass unsere Gesellschaft Vielfalt als Chance begreift und die damit verbundenen Widersprüche und Konflikte konstruktiv bearbeitet.

„Demokratie leben!“ will die Entstehung demokratie- und menschenfeindlicher Haltungen sowie extremistischer Einstellungen verhindern und Radikalisierungsprozesse frühzeitig unterbrechen. Das schließt neben Rechtsextremismus auch islamistischen Extremismus und linken Extremismus mit ein.

…in vier Handlungsbereichen:

Das Bundesprogramm unterstützt Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse in den Partnerschaften für Demokratie. Dabei handelt es sich um lokale und regionale Bündnisse, die vor Ort passende Strategien für die konkrete Situation entwickeln – beteiligungsorientiert und nachhaltig. Eine Partnerschaft für Demokratie realisieren wir seit 2015 in Siegen.

In jedem Bundesland fördert „Demokratie leben!“ die Arbeit eines Landes-Demokratiezentrums. Sie leisten wichtige Vernetzungsarbeit zwischen den lokalen Partnern. Darüber hinaus entwickeln sie Strategien zu den drei Programmzielen auf Landesebene und stellen übergeordnete Beratungsangebote bereit, zum Beispiel Opfer- und Ausstiegsberatung. Damit sind die Landes-Demokratiezentren Ansprechpartner für alle Akteur:innen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im jeweiligen Bundesland. Die Lands-Demokratiekonferenz für das Land NRW ist der Landeszentrale für politische Bildung angegliedert.

Im Handlungsbereich Bund werden vierzehn Kompetenzzentren und -netzwerke gefördert, die die fachliche Expertise aus den Themenfeldern des Bundesprogramms zusammenführen und weiterentwickeln. Sie organisieren Fachveranstaltungen, Qualifizierungsmaßnahmen und bringen die Entwicklung fachlicher Standards voran.

Das Programm „Demokratie leben!“ entwickelt und erprobt innovative Projekte in den Bereichen Demokratieförderung, Gestaltung von Vielfalt und Extremismusprävention. In bislang knapp 150 Projekten können Methoden und Materialen partizipativ entwickelt werden, die nach erfolgreicher Erprobung in die pädagogische Praxis Eingang finden sollen.

„Demokratie leben!“ vor Ort

Das Bundesprogramm wird vor Ort durch die Universitätsstadt Siegen und den Caritasverband Siegen-Wittgenstein ausgerichtet. Die externe Fach- und Koordinierungsstelle ist beim Caritasverband personell mit Frau Lisa Bieker besetzt. Der Jugendfonds wird in Kooperation mit dem Stadtjugendring Siegen e.V. und dem Jugendparlament organisiert. Die Projekte dienen nicht zuletzt auch der Stärkung und Vernetzung kommunaler Akteur::innen.

In der externen Koordinierungs- und Fachstelle ist Lisa Bieker Ansprechpartnerin für die Projektträger. Sie berät und begleitet die Projektträger bei der Antragstellung und Durchführung von Maßnahmen bis hin zur Unterstützung bei der Mittelabrechnung. Zudem organisiert sie öffentliche Veranstaltungen zur Gewinnung und Motivierung von Projektträgern und sorgt für die Vernetzung der Multiplikatoren.

Stadt Siegen
Ansprechpartner: Carsten Hermann
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen
Telefon: (0271) 404-2245
E-Mail: c.hermann@siegen.de

Das Federführende Amt regelt vorwiegend die verwaltungsinternen Belange rund um „Demokratie leben!”. Die Kommune trägt die Verantwortung für die Partnerschaft für Demokratie. Sie ist zentraler Ansprechpartner für das BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und die Regiestelle.

Der lokale Begleitausschuss wird mehrheitlich mit lokalen Handlungsträgern aus der Mitte der Zivilgesellschaft besetzt.

Der Begleitausschuss …

  • berät über die zu fördernden Einzelprojekte, die zur Umsetzung der Zielstellungen des Lokalen Aktionsplanes durchgeführt werden sollen und begleitet diese  
    • legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie fest,
    • unterstützt die Fach- und Koordinierungsstelle,
    • unterstützt die Umsetzung und Fortschreibung der Partnerschaft für Demokratie sowie deren nachhaltige Verankerung und
    • organisiert die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren.
  • Der Begleitausschuss nimmt diese Aufgaben als strategisch handelndes Gremium zur Entwicklung, Umsetzung und nachhaltigen Verankerung der Partnerschaft für Demokratie wahr.

Der Begleitausschuss gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Diese finden Sie hier: BGA_GO_2022

Demokratiekonferenzen in Siegen

Einmal im Jahr laden wir euch zu einer Demokratiekonferenz ein. Wir möchten mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren in der Stadt Siegen und Verantwortlichen aus Politik und Gesellschaft zusammenkommen, um zu diskutieren:

  • Was sind aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen in Siegen?
  • Welche Strategie wenden wir an, um uns gemeinsam gegen Menschenfeindlichkeit jeglicher Art aufzustellen?
  • Welchen Themen rund um das Motto „Demokratie fördern, Vielfalt gestalten, Extremismus vorbeugen“ möchten wir uns näher anschauen und stärker widmen?

Dabei stellen wir jedes Jahr ein anderes Thema in den Fokus der Konferenz und holen uns gerne auch externe Expertise (z. B. von der Universität) dazu.

Die Demokratiekonferenz wird gemeinsam von der Fach- und Koordinierungsstelle und dem Federführendem Amt ausgerichtet.

Demokratiekonferenz 2020 im Youtube-Livestream

Projekte

Familien stärken!

September – Dezember 2020:  Den Kindern und Jugendlichen wird Möglichkeit gegeben zweimal pro Woche durch verschiedene kulturelle und wissenschaftliche Aktivitäten…

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Perspektivenwechsel

Veranstalter: Katholisches Jugendwerk Förderband Siegen-Wittgenstein e.V.   Unter dem Motto „Die Welt mit anderen Augen sehen“ startete das Projekt Perspektivenwechsel…

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Die Küchencrew

  23. September, Streetfood-Festival in Eisern 31. Oktober, Halloween-Party im Jugendtreff Dreis-Tiefenbach 15. November, Mitgliederversammlung des Jugendwerks Förderband 29. November,…

mehr…

ANTRAGSTELLUNG

Jedes Jahr unterstützt„Demokratie leben!“ lokale Projekte zum Engagement für Demokratie und eine vielfältige und tolerante Gesellschaft und fördert sie finanziell mit dem Aktionsfonds und dem Jugendfonds. Die Koordinatorin des Caritasverbandes Siegen-Wittgenstein berät Sie zur Ideenentwicklung, Antragstellung und begleitet Sie bei Bedarf auch während der Projektumsetzung. Auf dieser Seite finden Sie vieles, was Sie für die Beantragung einer Förderung wissen müssen (FAQ-Bereich), sowie die Dokumente für eine Antragstellung.

Jugendliche, die ein Projekt durchführen und Mittel aus dem Jugendfonds beantragen wollen, schauen bitte hier nach Informationen, Fristen und Unterlagen: http://jugendparlament-siegen.de/de/demokratie-leben

Terminvereinbarung

Haben Sie Fragen zur Antragsstellung? Wir beraten Sie in einem persönlichen Gespräch vor Ort oder am Telefon. Bitte melden Sie sich dazu vorab per E-Mail oder telefonisch an. In einem Termin vor Ort hilft Ihnen Lisa Bieker beispielsweise bei

  • der Ideenentwicklung: von Ihrer Projektidee zu einem konkreten Projektentwurf,
  • der Antragstellung: vom Projektentwurf zum Antrag und
  • der Begleitung: vom genehmigten Antrag zur Umsetzung.

FAQ

Projekte beantragen dürfen grundsätzlich rechtsfähige, nicht staatliche Organisationen, die ihren Wirkungskreis in der Stadt Siegen haben. Beispielsweise sind dies Vereine, Verbände, Bildungsträger, Kirchen, Fördervereine von Schulen und andere.
Lose Initiativen und Einzelpersonen (Jugendgruppen, ehrenamtliche Engagierte usw.) können Projekte am besten über die Kooperation mit einer der oben genannten Organisationen beantragen. Sprechen Sie uns an und wir überlegen gemeinsam, wie eine Antragstellung möglich ist.

Projektgelder können in der Regel von Januar bis Februar eines Jahres beantragt werden. Die aktuelle Antragsfrist wird auf der Homepage und über die Medien veröffentlicht.

Für 2023 gilt:

Zeitraum Antragstellung: bis 28.02.2023

Projekte können in der Regel zwischen April und November eines Kalenderjahres stattfinden. Der genaue Förderzeitraum wird auf dieser Homepage und in den Medien pünktlich veröffentlicht. In begründeten Fällen können auch Projekte im Dezember gefördert werden. Durchführungstag bzw. Laufzeit/Termine des Projektes müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung feststehen.

Für 2023 gilt:

Durchführungszeitraum der Projekte: 20.03.2023 – 30.11.2023

Eine Förderung kann über das Antragsformular beantragt werden. Zudem muss der Finanzierungsplan eingereicht werden. Die benötigten Dateien zum Download finden Sie im Bereich Dokumente.

Das Projekt sollte die Leitideen des Bundesprogramms – Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen. – auf lokaler Ebene sinnvoll verfolgen.
Konkret werden Projekte in den folgenden Handlungsfeldern gefördert:
• Stärkung einer lebendigen und vielfältigen demokratischen Stadtgesellschaft
• Etablierung und Weiterentwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung, einschließlich Entwicklung und Implementierung innovativer Beteiligungsansätze
• gesellschaftliche Sensibilisierung für rechtsextreme, antisemitische, islamfeindliche und/oder rassistische Aktivitäten sowie Stärkung des öffentlichen Engagements dagegen
• Aktivitäten gegen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere auch gegen Antiziganismus sowie Homo- und Transfeindlichkeit
• Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements
• Förderung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens
• Entwicklung von Konzepten für Sicherheit und Prävention

Maßnahmen außerhalb des Stadtgebietes, wenn sie nicht hauptsächlich für Siegener Einwohner gedacht ist (Ausflüge mit Siegenern sind förderfähig, Grillen in Wilnsdorf und Siegener dürfen AUCH kommen ist nicht förderfähig)
• Maßnahmen, die im Vorjahr bereits begonnen haben oder zu denen bereits vor der Sitzung des Begleitausschusses Verpflichtungen eingegangen wurden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn)
• Maßnahmen, die erst im nächsten Jahr stattfinden sollen.
• Maßnahmen, die agitatorische Ziele verfolgen (d. h. politischen Einfluss nehmen wollen oder Werbung für eine bestimmte Politik machen)
• Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik, dienen
• Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes gehören
• Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DJFW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DJPW) gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können
• Aufwendungen für alkoholische Getränke (Ausnahmen nur nach schriftlicher Genehmigung, z. B. Bewirtungskosten für Referenten, Künstler und Begleitung)

• Kinder, Jugendliche (ab 14 Jahren) und junge Erwachsene (18 bis 27 Jahre)
• Eltern und andere Erziehungsberechtigte
• Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, andere pädagogische Fachkräfte
• Bezugspersonen von Kindern
• Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger
• Staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen

Pro Jahr können 35.000 Euro aus dem Aktionsfonds und 10.000 Euro aus dem Jugendfonds ausgeschüttet werden. Eine maximale Antragssumme für die Einzelprojekte gibt es dabei nicht.
Zur Orientierung hier einmal die geförderten Summen aus dem Aktionsfonds aus dem Jahr 2021:
Die Fördersummen bewilligter Projekte bewegten sich zwischen 740 und 4.900 Euro. Durchschnittlich (arithmetisches Mittel) wurden die Projekte mit 2.443 Euro gefördert.
Zentral ist, dass aus dem Antrag und Finanzierungsplan hervorgeht, wofür das Geld konkret benötigt wird und wie die Mittel helfen, die formulierten Ziele zu erreichen.
Außerordentliche Projekte mit einer großen Wirkung und Reichweite haben eine Chance auf höhere Summen Fördermittel, wenn dem Begleitausschuss das Vorhaben als besonders förderungswürdig erscheint und die geplante Projektdurchführung nachvollziehbar aufgeführt ist.
Gerne beraten wir Sie zum Aufbau eines guten Finanzierungsplans.

  • Das federführende Amt der Stadt Siegen prüft, ob alle rechtlichen Voraussetzungen einer Förderung vorliegen. 
  • Der Begleitausschuss prüft und bewertet, inwiefern der Antrag den Zielen der Partnerschaft für Demokratie in Siegen entspricht und empfiehlt durch eine Bepunktung die Förderung. 
  • In Reihenfolge der Höhe der Bepunktung wird den einzelnen Anträgen durch einen Zuwendungsbescheid stattgegeben, bis die Fördersumme verteilt ist. 
  • Manchmal kann ein Projekt mit niedriger Punktzahl doch noch gefördert werden, wenn andere Projekte Zuwendungen nicht abrufen. 

Sie erhalten von uns zunächst eine E-Mail, um über die Förderung zu informieren. Dann erhalten Sie den Zuwendungsbescheid und weiteren Dokumenten und Informationen (z. B. zu den Themen Datenschutz und Öffentlichkeitsarbeit) und wir schließen einen Fördervertrag mit Ihnen ab. Weiterhin berät Sie gerne die Koordinierungsstelle zur Projektdurchführung und -dokumentation.

Die Koordinierungs- und Fachstelle. Kontaktdaten finden Sie weiter oben.

Die MiGazette 

Das Siegener Magazin zum Thema Migration und Integration, erscheint regelmäßig seit 2016. Unser buntes, engagiertes Leben in der Stadt Siegen hat mit der MiGazette eine Plattform für Informationen und Austausch. Beispielsweise stellen sich zahlreiche Migrantenorganisationen in den verschiedenen Ausgaben vor und ihr erfahrt, welche Kulturveranstaltungen in Siegen rund um die Themen Integration und Migration stattfinden.
In der MiGazette werden das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und die verschiedenen realisierten lokalen Projekte regelmäßig vorgestellt. Zudem wird über Angebote verschiedener Einrichtungen und Institutionen berichtet, die im Bereich der Integrationsarbeit tätig sind. Auch wichtige Adressen, Kontaktdaten und Ansprechpartner findet ihr in der MiGazette.


Das Magazin wird durch eine Kooperation der Siegener Integrationsagenturen (Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe, Caritasverband Siegen-Wittgenstein e.V., Diakonie in Südwestfalen Soziale Dienste gGmbH, Verein für soziale Arbeit und Kultur in Südwestfalen e.V.), der Universitätsstadt Siegen, dem Kreissportbund und der externen Koordinierungs- und Fachstelle gestaltet und durch „Demokratie leben!“ finanziert und gefördert.

Nr. 16
Nr. 15
Nr. 14
Nr. 13
Nr. 12
Nr. 11
Nr. 10
Nr. 9
Nr. 8
Nr. 7
Nr. 6
Nr. 5
Nr. 4
Nr. 3
Nr. 2
Nr. 1