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Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag erhalten Entschädigung

Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag erhalten Entschädigung

 

Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz informiert: Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag werden durch das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite entschädigt

Auch Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag mussten im Zuge der Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie Ertragseinbußen hinnehmen. Gleichzeitig haben diese Angebote dazu beigetragen, dass Menschen mit Hilfs- und Pflegebedarf trotz dieser Ausnahmesituation weiter zu Hause versorgt werden konnten. Um die Anbieter solcher Angebote zu unterstützen, hat die Bundesregierung einen Rettungsschirm aufgespannt, der in der letzten Woche vom Bundestag und Bundesrat im Rahmen des sog. Bevölkerungsschutzgesetzes verabschiedet wurde.

Für die Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag ergibt sich folgende zentrale Änderung:

  • Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag bekommen Mindereinnahmen und außerordentliche Aufwendungen von der Pflegeversicherung erstattet. Die Erstattung wird auf 125,00 € pro Pflegebedürftigen pro Monat begrenzt. Weitere Informationen zum genauen  Procedere der Erstattung erhalten Sie hier, sobald diese bekannt sind.

Für die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages ergeben sich folgende Änderungen:

  • Versicherte mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € pro Monat für Angebote und Leistungen aufwenden, die nicht als Unterstützungsangebot anerkannt sind oder im § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI aufgezählt werden. (siehe dazu den Beitrag zum flexibleren Einsatz von Angeboten der Nachbarschaftshilfe auf dieser Seite)
  • Die Verwendung von nicht genutzten Entlastungsbeträgen aus dem Vorjahr ist bis zum 30.09.2020 möglich.

Die Maßnahmen sind bis zum 30.September 2020 befristet.

Weitere wichtige Veränderungen für die Versorgung im ambulanten Bereich finden Sie hier:

Bei Rückfragen gibt das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Südwestfalen, Tel.: 0271 234 178 149 oder suedwestfalen@rb-apd.de Auskunft.

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